Eine gute Metrik für die Finanzkraft der Gemeinden ist das Verhältnis aus Steuerkraftmeßzahl (und zwar diejenige von beiden, die für die Berechnung von Zuweisungen verwendet wird) und Bedarfsmeßzahl. Zu den Begriffen vergleiche meine Ausführungen
an dieser Stelle. Dieses Verhältnis findet direkten Eingang in die Entscheidung, ob eine Gemeinde Schlüsselzuweisungen erhält oder nicht oder ggf. sogar "überschüssige" Finanzmittel in Form der Finanzausgleichsumlage abführen muß.
Tabelle K9700173 beim LSN enthält diese Informationen, wir verwenden hier die Daten für das Haushaltsjahr 2015. Die Klassifikation der Gemeinden erfolgt wie im früheren Artikel beschrieben, die Gruppen werden aus dem o.g. dimensionslosen Quotienten in jeweils 0,25 großen Intervallen gebildet.
Für die Einheitsgemeinden und Flecken (n=156) ergibt sich eine mittlerer Wert von 0,81 und ein Median von 0,72. Die stärkste Gemeinde besitzt ein Finanzkraftverhältnis von 2,61, die schwächste eines von 0,38.
Für die Samtgemeinden (n=122) ergibt sich eine mittlerer Wert von 0,72 und ein Median von 0,67. Die stärkste Samtgemeinde weist ein Finanzkraftverhältnis von 1,50 auf, die schwächste eines von 0,43.
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