Die folgende Statistik hat mich dann doch etwas schockiert, passt sie doch rein gar nicht zur Selbstdarstellung unseres Bürgermeisters und der unserer Gemeinde.
Ich zeige anhand der Daten aus der Tabelle Z9200002 des LSN zunächst die Realsteueraufbringungskraft in EUR je Einwohner in den Einheits- und Samtgemeinden des Landkreises Uelzen im Verlauf der Jahre von von 1981 bis 2023. Der Begriff "Realsteueraufbringungskraft" ist erklärungsbedürftig. Für Details siehe meine Ausarbeitung hier.
Realsteuern der Gebietskörperschaften sind hauptsächlich die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer. Landes- oder Bundesweit werden für diese Steuerarten einheitliche Verfahren zur Ermittlung von Meßbeträgen festgelegt. Die tatsächliche Steuerlast der Steuerpflichtigen ergibt sich dann aus der Multiplikation dieser Meßbeträge mit einem Hebesatz, welchen jede Gemeinde selbst festlegt. Wichtig: Mehrerträge aus der Erhöhung von Grund- oder Gewerbesteuer-Hebesätzen verbleiben in vollem Umfang bei der Gemeinde und führen nicht zu einer Erhöhung z.B. der Kreisumlage.
Um die Steuerkraft der Gemeinden miteinander vergleichen zu können, werden für die statistischen Kennzahlen "Realsteueraufbringungskraft" und "Steuereinnahmekraft" die jeweiligen Durchschnittswerte der Hebesätze aller Gemeinden angesetzt.
Wednesday, January 29. 2025
Steuerkraft: Bienenbüttel plötzlich Schlußlicht im Kreis Uelzen???
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