Die folgende Graphik zeigt die Entwicklung der Hebesätze für die Grundsteuer B in ausgewählten Gebietskörperschaften (der Einheits- und Samtgemeinden im Landkreis Uelzen, der Stadt Uelzen sowie der SG Ilmenau) im zeitlichen Verlauf von 1981-2023 (für die EG Bienenbüttel und die Stadt Uelzen sind bereits die Sätze für 2024 enthalten):
Für die Samtgemeinden handelt es sich bei den Hebesätzen um einen Durchschnittswert, ermittelt aus der Summe des Ist-Aufkommens der Steuern in den Gliedgemeinden geteilt durch die Summe der Grundbeträge in den Gliedgemeinden.
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