Ein oft genanntes Argument, warum in Bienenbüttel neue Baugebiete ausgewiesen werden sollten, ist, daß die Eigenständigkeit Bienenbüttels sonst in Gefahr sei. Dies unterstellt (1) einen Fusionsdruck hin zur Eingliederung in eine neue oder bestehende Samtgemeinde bei gleichbleibender Einwohnerzahl und impliziert (2) daß dies negativ sei.
Punkt (2) unterstellt, daß die Interessen Bienenbüttels als Mitglied einer Samtgemeinde nicht in gleichem Maße vertreten werden können, wie als eigenständige Samtgemeinde. Das ist vermutlich richtig. Was aber sind in diesem Kontext die Interessen Bienenbüttels? Sie manifestieren sich in den Beschlüssen des Gemeinderates und der Ausschüsse, sowie im Wirken des Bürgermeisters. Diese Gremien und Personen verlieren im Fall einer Fusion in/mit eine/r Samtgemeinde sicherlich an Macht, zu Gunsten der entsprechenden Gremien und Personen auf Samtgemeindeebene.
Die Bienenbütteler Bürger würden jedoch auch im Falle einer Fusion selbstverständlich weiterhin ihren lokalen Gemeinderat wählen und auch den Samtgemeinderat mitwählen können. Einem "weniger" an unmittelbarem politischen Einfluß stehen möglicherweise andere Vorteile gegenüber... Und selbst auf lokaler, Bienenbütteler Ebene werden viele Entscheidungen sehr kontrovers diskutiert, oft nicht einstimmig getroffen und vom Ergebnis her manchmal nicht verstanden.
Eine abschließende, neutrale Wertung dieses Teilargumentes erscheint nicht möglich.
Anders sieht es aus bei der Frage, ob überhaupt ein Fusionsdruck besteht. Dies wird Gegenstand der nächsten Beiträge sein.
Tuesday, September 27. 2016
Faktencheck: Fusionsdruck? (1)
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